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LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Gesundheitsschäden oder Körperschäden als Folgen eines Arbeitsunfalls; Voraussetzungen für das Bestehen eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körperschaden und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 14.05.2004 - S 23 U 143/03
- LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04
Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286). - BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86
Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …
Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04
Die beim Kläger vorliegenden Gesundheitsstörungen bedingen keine MdE in Höhe von 20 v.H ... Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04
Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286). - BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04
Die beim Kläger vorliegenden Gesundheitsstörungen bedingen keine MdE in Höhe von 20 v.H ... Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86). - BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56
Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen …
Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 363/04
Die beim Kläger vorliegenden Gesundheitsstörungen bedingen keine MdE in Höhe von 20 v.H ... Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).